Mittwoch
23.01.2013, 10:52
Presserat: Kommerzielle Inhalte müssen klar deklariert sein
Die Herausgeberin der Gratisblätter «General-Anzeiger» und «Rundschau Nord»/«Rundschau Süd», die Brugger Verlag Effingerhof AG, «offerierte» den Aargauer Grossratskandidaten im August ein «Kandidatenporträt». Kosten sollte es 550 ... weiter lesen
Die Herausgeberin der Gratisblätter «General-Anzeiger» und «Rundschau Nord»/«Rundschau Süd», die Brugger Verlag Effingerhof AG, «offerierte» den Aargauer Grossratskandidaten im August ein «Kandidatenporträt». Kosten sollte es 550 Franken - zumindest für diejenigen, die noch nicht für mindestens 550 Franken im «General-Anzeiger» inseriert hatten oder das noch zu tun bereit waren. Veröffentlich wurden die Porträts am 4. Oktober.
Dagegen beschwerte sich Grossratskandidat Florian Vock beim Schweizer Presserat, der die Beschwerde nun guthiess. Mit der Veröffentlichung, heisst es in der Stellungnahme vom Dienstag, habe der Verlag Effingerhof die Ziffer 10 («Trennung von redaktionellem ... weiter lesen

