Samstag
18.05.2013, 17:48
«Blick»-Reporter wegen Beschaffung von Polizeifotos zu bedingter Geldstrafe verurteilt
Das Kreisgericht Wil hat den «Blick»-Reporter, der sich wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vor einem Einzelrichter verantworten musste, zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 ... weiter lesen
Das Kreisgericht Wil hat den «Blick»-Reporter, der sich wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vor einem Einzelrichter verantworten musste, zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Journalist soll über einen Privatdetektiv einen St. Galler Kantonspolizisten dazu angestiftet haben, zwei Aufnahmen von mutmasslichen Straftätern aus der Datenbank der Polizei zu beschaffen. Die illegal beschafften Fotos veröffentlichte der «Blick» im März 2011 in der ... weiter lesen

