Montag
04.03.2013, 18:00
Migros darf keine M-Watch mehr verkaufen
Das Handelsgericht Zürich hat im Streit um die Markenrechte an der M-Watch der Mondaine Watch Ltd. recht gegeben. Deshalb wurden der Migros sämtliche Rechte an der vor dreissig ... weiter lesen
Das Handelsgericht Zürich hat im Streit um die Markenrechte an der M-Watch der Mondaine Watch Ltd. recht gegeben. Deshalb wurden der Migros sämtliche Rechte an der vor dreissig Jahren lancierten Schweizer Uhrenmarke abgesprochen und es wurde ihr unter Strafandrohung verboten, weiterhin M-Watch-Uhren zu verkaufen. Die Migros kann den Entscheid beim Bundesgericht anfechten.
Die Auseinandersetzung vor dem Zürcher Handelsgericht geht auf das Jahr 2010 zurück. Auslöser war der Bruch zwischen Migros und Mondaine Watch Ltd., welche den Grossverteiler seit 1983 mit ihren M-Watch-Uhren beliefert hatte. Migros klagte daraufhin Mondaine beim Handelsgericht ein und beanspruchte die Rechte an der M-Watch für sich. Der Uhrenhersteller bestritt diese Forderung und verlangte seinerseits vom Gericht, es solle der Migros verbieten, von ... weiter lesen

