Mittwoch
20.03.2013, 18:38
Veröffentlichung intimer Details im Fall Kachelmann war zulässig
Die Veröffentlichung intimer Details aus dem Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann durch Bild.de war zulässig, weil sie in der öffentlichen Verhandlung vorgelesen wurden. Mit dieser Begründung ... weiter lesen
Die Veröffentlichung intimer Details aus dem Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann durch Bild.de war zulässig, weil sie in der öffentlichen Verhandlung vorgelesen wurden. Mit dieser Begründung lehnte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag eine Klage des Wettermoderators gegen die Springer-Publikation ab. Kachelmann wollte erreichen, dass die Informationen nicht weiterverbeitet werden dürfen, wobei das Landgericht Köln dem Antrag im Sommer 2011 stattgegeben hatte.
Der Bundesgerichtshof kam im Revisionsprozess zum Schluss, dass die Veröffentlichung intimer Details ... weiter lesen

