Donnerstag
27.06.2013, 13:02
Bundesverwaltungsgericht hätte Akkreditierung zweier Journalisten nicht einschränken dürfen
Das Bundesverwaltungsgericht hätte den Zugang zu Gerichtsinformationen für Markus Felber von der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) und Thomas Hasler vom «Tages-Anzeiger» nicht beschränken dürfen. Das ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hätte den Zugang zu Gerichtsinformationen für Markus Felber von der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) und Thomas Hasler vom «Tages-Anzeiger» nicht beschränken dürfen. Das Gericht in St. Gallen hatte den beiden Journalisten die Kreis-1-Akkreditierung, mit der Journalisten die Urteile im Voraus erhalten, entzogen, weil sie eine Sperrfrist nicht eingehalten hatten.
Das Bundesgericht hat den Entscheid gegen die beiden Journalisten nun aufgehoben, da die vom Bundesverwaltungsgericht verfügte Massnahme alles in allem «unverhältnismässig» sei. Die Printjournalisten hatten argumentiert, dass sie mit der Sperrfrist von 07.00 Uhr am Morgen stark ... weiter lesen

