Donnerstag
25.04.2013, 07:00
TV-Quoten-Desaster: Publikationsverbot neu explizit auch für Sender und Vermarkter
Die superprovisorische Verfügung gegen die Publikation von Daten aus dem neuen TV-Panel der Mediapulse AG gilt nun explizit auch für die betroffenen TV-Sender und -Vermarkter. Das hat das ... weiter lesen
Die superprovisorische Verfügung gegen die Publikation von Daten aus dem neuen TV-Panel der Mediapulse AG gilt nun explizit auch für die betroffenen TV-Sender und -Vermarkter. Das hat das Obergericht Nidwalden am Montag entschieden und betrifft namentlich die Sender SRG, TeleZüri sowie die Vermarkter Goldbach, Publisuisse und Belcom, die bis auf Weiteres keine TV-Einschaltquoten veröffentlichten dürfen.
Die SRG und TeleZüri, die bereits voreilig Daten veröffentlicht haben, die sie zur internen Nutzung erhalten hatten, haben bei der Publikation damit argumentiert, die Geheimhaltungspflicht gelte nur für die Mediapulse. In seinem neuen Entscheid macht das Gericht hingegen deutlich, dass das Publikationsverbot ... weiter lesen