Mittwoch
14.08.2013, 11:15
«K-Tipp» durfte über «Tricks» der Krankenkassenmakler berichten
Der Presserat hat einer Beschwerde einer Versicherungsberatungsfirma gegen den «K-Tipp» abgewiesen. Das Konsumentenmagazin hatte unter dem Titel «Die Tricks der Makler» vor der Website www.krankenkasse-vergleich.ch gewarnt und dabei ... weiter lesen
Der Presserat hat einer Beschwerde einer Versicherungsberatungsfirma gegen den «K-Tipp» abgewiesen. Das Konsumentenmagazin hatte unter dem Titel «Die Tricks der Makler» vor der Website www.krankenkasse-vergleich.ch gewarnt und dabei auch über Versicherungsberater berichtet, die den Kunden den Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer anzudrehen versucht hätten.
Eine Versicherungsberatung, deren Mitarbeiter im Text erwähnt wurde, wies daraufhin Beschwerde bei Presserat ein. Der Versicherungsberater habe nie mit einem entsprechenden Kunden im Artikel gesprochen und könne diesem folglich auch keine neue Versicherung ... weiter lesen