Donnerstag
21.11.2013, 12:22
Bundesrat will Whistleblower nicht besser schützen
Der Bundesrat will gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen, also sogenanntes Whistleblowing, rechtmässig ist. Er hat am Mittwoch die ... weiter lesen
Der Bundesrat will gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen, also sogenanntes Whistleblowing, rechtmässig ist. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Teilrevision des Obligationenrechts verabschiedet.
Die neue Regelung räumt der internen Behandlung von Meldungen Priorität ein: Demnach ist eine Meldung in der Regel nur dann zulässig, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend ... weiter lesen
