Sonntag
05.11.2017, 18:30
«Blick»-Artikel verletzte Privatsphäre
Der Schweizer Presserat rügt den «Blick», weil er verschiedene Bewohner und Bewohnerinnen eines Alters- und Pflegeheims ohne deren Einwilligung abbildete und mit Namen und Herkunftsort identifizierte. Der entsprechende Journalist ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat rügt den «Blick», weil er verschiedene Bewohner und Bewohnerinnen eines Alters- und Pflegeheims ohne deren Einwilligung abbildete und mit Namen und Herkunftsort identifizierte. Der entsprechende Journalist hatte lediglich die Einwilligung des Heimleiters eingeholt.
Der «Blick» veröffentlichte im April einen Artikel, in dem das Boulevardblatt über ein auf Demenzkranke spezialisiertes ... weiter lesen