Montag
20.05.2019, 11:00
Presserat: Sich erst nach Akteneinsicht als Journalist outen genügt
Der «Blick»-Journalist Marco Latzer habe sich beim Schaffhauser Kantonsgericht erst nach Akteneinsicht als Journalist geoutet, beschwerte sich die Behörde. Für den Presserat ist dies kein Grund, die ... weiter lesen
Der «Blick»-Journalist Marco Latzer habe sich beim Schaffhauser Kantonsgericht erst nach Akteneinsicht als Journalist geoutet, beschwerte sich die Behörde. Für den Presserat ist dies kein Grund, die Recherche als unsauber zu bewerten. Er lehnte die Beschwerde ab.
«So lügt die Flüchtlings-Betreuerin» titelte blick.ch und «Blick am Abend» am 13. Juli 2017: Ein Flüchtling ... weiter lesen