Montag
05.08.2019, 08:24
Presserat heisst Beschwerde wegen zu später Anhörung teilweise gut
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Neuenburger Regionalradio (RTN) teilweise gutgeheissen: Laut dem Rat muss eine Person, die schwer angeschuldigt wird, den eigenen Standpunkt im ersten online ver ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Neuenburger Regionalradio (RTN) teilweise gutgeheissen: Laut dem Rat muss eine Person, die schwer angeschuldigt wird, den eigenen Standpunkt im ersten online veröffentlichten Artikel darlegen können.
Es genüge demnach nicht und verstosse gegen den Journalistenkodex, eine Information zum Beispiel ... weiter lesen