Freitag
26.07.2019, 20:02
Amazon darf bekannte Marken nicht mehr als «Lotsen» benutzen
Der Online-Versandhändler Amazon darf Kunden künftig nicht mehr mit bekannten Markennamen auf Konkurrenzangebote locken. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) und gab damit dem ... weiter lesen
Der Online-Versandhändler Amazon darf Kunden künftig nicht mehr mit bekannten Markennamen auf Konkurrenzangebote locken. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) und gab damit dem klagenden Outdoor-Ausrüster Ortlieb recht.
Laut BGH verletzt es das Markenrecht von Ortlieb, wenn Kunden via Google etwa nach «Ortlieb ... weiter lesen