Freitag
12.10.2001, 00:00
Teilverbot für öffentliche Scientology-Werbung
Die Sekte Scientology darf ihre Unterlagen auf Lausannes Strassen vorläufig nur in beschränktem Ausmass verteilen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die städtischen Auflagen die aufschiebende Wirkung verweigert. 1998 hatte ... weiter lesen
Die Sekte Scientology darf ihre Unterlagen auf Lausannes Strassen vorläufig nur in beschränktem Ausmass verteilen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die städtischen Auflagen die aufschiebende Wirkung verweigert. 1998 hatte das Bundesgericht der ... weiter lesen