Dienstag
12.11.2002, 00:00
Streit um www.djbobo.de entschieden
DJ BoBo kann aufatmen: Die Internetadresse www.djbobo.de kann der Musiker künftig für sich beanspruchen. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Nidwaldner Kantonsgerichts vom letzten November bestätigt. weiter lesen
DJ BoBo kann aufatmen: Die Internetadresse www.djbobo.de kann der Musiker künftig für sich beanspruchen. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Nidwaldner Kantonsgerichts vom letzten November bestätigt. ... weiter lesen