Mittwoch
20.11.2002, 00:00
«Tages-Anzeiger» von Presserat gerügt
Wenn gegen prominente Journalisten eine Ehrverletzungsklage läuft, dürfen deren Namen genannt werden. Stellt sich die Klage aber als unhaltbar heraus, so darf im Artikel über deren Freispruch die Namensnennung nicht ... weiter lesen
Wenn gegen prominente Journalisten eine Ehrverletzungsklage läuft, dürfen deren Namen genannt werden. Stellt sich die Klage aber als unhaltbar heraus, so darf im Artikel über deren Freispruch die Namensnennung nicht fehlen. Zu diesem Schluss kam ... weiter lesen