Montag
23.12.2002, 00:00
Interne Parteidokumente dürfen veröffentlicht werden
Journalisten dürfen laut dem Schweizer Presserat interne Dokumente von Parteien veröffentlichen, sofern sie diese nicht mit unlauteren Methoden beschafft haben. Der Presserat wies deshalb eine Beschwerde der Genfer Sektion der ... weiter lesen
Journalisten dürfen laut dem Schweizer Presserat interne Dokumente von Parteien veröffentlichen, sofern sie diese nicht mit unlauteren Methoden beschafft haben. Der Presserat wies deshalb eine Beschwerde der Genfer Sektion der Partei der Arbeit (PdA) ... weiter lesen