Dienstag
11.02.2003, 00:00
Presserat: «Blick» hat Unschuldsvermutung nicht verletzt
Die identifizierende Berichterstattung über ein Strafverfahren ist zulässig, wenn sich der oder die Angeschuldigte berufsmässig mit dem Prozessthema befasst. Der Unschuldsvermutung ist dabei Rechnung zu tragen. Der Schweizer Presserat hat ... weiter lesen
Die identifizierende Berichterstattung über ein Strafverfahren ist zulässig, wenn sich der oder die Angeschuldigte berufsmässig mit dem Prozessthema befasst. Der Unschuldsvermutung ist dabei Rechnung zu tragen. Der Schweizer Presserat hat eine ... weiter lesen