Donnerstag
01.05.2003, 00:00
Spam-Mail: «jemand ist verrückt nach dir...» täuscht niemanden
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat einen Entscheid einer untergeordneten Instanz bestätigt, dass wegen der Versendung von falschen Angaben per Spam-Mail kein Verfahren einzuleiten sei. Eine Täuschungshandlung, Hauptvoraussetzung nach deutschem weiter lesen
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat einen Entscheid einer untergeordneten Instanz bestätigt, dass wegen der Versendung von falschen Angaben per Spam-Mail kein Verfahren einzuleiten sei. Eine Täuschungshandlung, Hauptvoraussetzung nach deutschem ... weiter lesen