Dienstag
02.09.2003, 00:00
Presserat: Eingriff in die Privatsphäre erlaubt
Während des Wahlkampfes müssen Politiker und Politikerinnen damit rechnen, dass Informationen aus ihrer Privatsphäre öffentlich bekannt werden. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Tribune de Genève» abgewiesen. Ende März ... weiter lesen
Während des Wahlkampfes müssen Politiker und Politikerinnen damit rechnen, dass Informationen aus ihrer Privatsphäre öffentlich bekannt werden. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Tribune de Genève» abgewiesen. Ende März 2003 berichtete ... weiter lesen