Freitag
08.08.2014, 23:30
Blochers Korrespondenz mit der «Weltwoche» unterliegt dem Quellenschutz
Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf die Korrespondenz von Christoph Blocher und der «Weltwoche» für ihre Strafuntersuchung nicht verwenden. Das Bundesgericht entschied, dass diese dem Quellenschutz unterliege.
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf die Korrespondenz von Christoph Blocher und der «Weltwoche» für ihre Strafuntersuchung nicht verwenden. Das Bundesgericht entschied, dass diese dem Quellenschutz unterliege.
Die Dokumente waren am 20. März 2012 anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Blocher sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führt gegen ... weiter lesen