Montag
09.12.2013, 09:15
Bischof Huonder muss Kritik der Medien aushalten
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) war sich nicht einig, ob ein Beitrag der «Rundschau» über Bischof Huonder vom Bistum Chur das Programmrecht verletzt hat.
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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) war sich nicht einig, ob ein Beitrag der «Rundschau» über Bischof Huonder vom Bistum Chur das Programmrecht verletzt hat.
In einer Beschwerde an die UBI hiess es, der Beitrag des Schweizer Fernsehens SRF habe den Bischof einseitig ins Zentrum des Beitrags gestellt, der ihm eine Entzweiung der Kirchenbasis vorwirft. Doch auch ... weiter lesen