Montag
07.09.2020, 07:45
Spiess-Hegglin: Gericht bestätigt Publikations-Verbot für Binswanger
Das Zuger Kantonsgericht verbietet es Michèle Binswanger, ihr geplantes Buch über die Zuger Landammannfeier von 2014 zu publizieren. Damit wird die superprovisorische Verfügung vom Mai bestätigt. Tamedia ... weiter lesen
Das Zuger Kantonsgericht verbietet es Michèle Binswanger, ihr geplantes Buch über die Zuger Landammannfeier von 2014 zu publizieren. Damit wird die superprovisorische Verfügung vom Mai bestätigt. Tamedia will das Urteil weiterziehen.
Binswangers Verlag hatte sich Anfang Mai hinter seine Journalistin gestellt und sich gegen die ... weiter lesen