Montag
02.10.2023, 09:05
Öffentlichkeitsgesetz: Bei mehr als acht Stunden Aufwand stellen Behörden Rechnung
Der Bundesrat hat die Details zum revidierten Öffentlichkeitsgesetz definiert. Die neuerdings «grundsätzlich» kostenlose Herausgabe von Behördenakten geht dann ins Geld, wenn die Bearbeitung eines Einsichtsgesuches länger als ... weiter lesen
Der Bundesrat hat die Details zum revidierten Öffentlichkeitsgesetz definiert. Die neuerdings «grundsätzlich» kostenlose Herausgabe von Behördenakten geht dann ins Geld, wenn die Bearbeitung eines Einsichtsgesuches länger als acht Stunden dauert.
Geregelt ist dies in der zum Öffentlichkeitsgesetz gehörenden Verordnung, die die Regierung am ... weiter lesen