Dienstag
18.08.2015, 21:12
Swisscom, SRG & Ringier: Wettbewerbskommission prüft neuen Vermarkter
Das Zusammenschlussvorhaben von SRG, Swisscom und Ringier unterliegt nach Kartellgesetz einer Meldepflicht. Dies verwundert umso weniger, wenn man die gewaltige Grössenordnung betrachtet, in der sich das Vorhaben bewegt: Es ... weiter lesen
Das Zusammenschlussvorhaben von SRG, Swisscom und Ringier unterliegt nach Kartellgesetz einer Meldepflicht. Dies verwundert umso weniger, wenn man die gewaltige Grössenordnung betrachtet, in der sich das Vorhaben bewegt: Es geht um 290 Mitarbeiter, die in eine neue Vermarktungsorganisation überführt werden sollen und um noch mehr Geld.
Um den «global agierenden Grosskonzernen die Stirn zu bieten» - die Rede ist immer wieder von Google oder Facebook - ... weiter lesen