Donnerstag
27.10.2016, 23:30
«Basler Zeitung» für unzulässige Namensnennung gerügt
Ein Gastkommentator einer Zeitung darf nicht den Namen eines Abonnenten veröffentlichen, der eine Zeitschrift abbestellt hat. Der Presserat hiess eine gegen die «Basler Zeitung» gerichtete Beschwerde gut.
Und: Die ... weiter lesen
Ein Gastkommentator einer Zeitung darf nicht den Namen eines Abonnenten veröffentlichen, der eine Zeitschrift abbestellt hat. Der Presserat hiess eine gegen die «Basler Zeitung» gerichtete Beschwerde gut.
Und: Die Baz kann die Verantwortung für diese unzulässige ... weiter lesen