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14:45

Mittwoch
16.04.2014, 14:45

TV / Radio

Werbespot mit Annina Campell: SRG verletzte RTVG

Die SRG hat mit der Ausstrahlung eines Werbespots des Sportartikelanbieters SportXX AG Art. 9 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetztes (RTVG) verletzt. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom ... weiter lesen

Annina-Campell-SportXX-Klein-Report

Die SRG hat mit der Ausstrahlung eines Werbespots des Sportartikelanbieters SportXX AG Art. 9 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetztes (RTVG) verletzt. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verfügt. Die SRG wird dazu verpflichtet, innert 30 Tagen dem Bakom mitzuteilen, welche Massnahmen getroffen wurden, damit sich diese Rechtsverletzung nicht wiederholt.

Grund der Verurteilung ist das Mitwirken von SRF-Moderatorin Annina Campell im ... weiter lesen