Mittwoch
21.10.2015, 07:30
Besserer Konsumentenschutz bei Telefongeschäften
Ab dem nächsten Jahr gilt bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zudem darf nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden.
Der Bundesrat hat entschieden ... weiter lesen
Ab dem nächsten Jahr gilt bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zudem darf nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden.
Der Bundesrat hat entschieden, zwei entsprechende Gesetzesvorlagen zur Änderung des Obligationenrechts und des Konsumkreditgesetzes (KKG) in Kraft zu setzen. Damit sollen Konsumentinnen und ... weiter lesen