Mittwoch
27.04.2016, 12:32
Fall Amag: Weko-Vize überschreitet Kompetenzen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko), mit der eine einvernehmliche Regelung mit der Volkswagen-Importeurin Amag genehmigt wurde, für nichtig erklärt.
In der Verfügung hatten ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko), mit der eine einvernehmliche Regelung mit der Volkswagen-Importeurin Amag genehmigt wurde, für nichtig erklärt.
In der Verfügung hatten die Amag und die Weko vereinbart, dass die Autoimporteurin abgesprochene Pauschalen und ... weiter lesen