Donnerstag
30.05.2013, 09:42
Neue Regeln für konzessionierte TV-Regionalsender
Mit dem neuen Gebührenmodell für Radio und Fernsehen, das der Bundesrat am Mittwoch dem Parlament vorgelegt hat, sollen auch die Pflichten angepasst werden. «Die regionalen Fernsehstationen mit Konzession ... weiter lesen
Mit dem neuen Gebührenmodell für Radio und Fernsehen, das der Bundesrat am Mittwoch dem Parlament vorgelegt hat, sollen auch die Pflichten angepasst werden. «Die regionalen Fernsehstationen mit Konzession sollen künftig ihre Hauptinformationssendungen untertiteln», heisst es in der Mitteilung des Bundesrates. «Dadurch haben auch hörbehinderte Menschen die Möglichkeit, diese Programme zu nutzen.» Finanziert werden soll diese Dienstleistung aus der neuen Radio- und Fernsehabgabe.
Ebenfalls angepasst wird die Vergabe von lokalen und regionalen Radio- und Fernsehkonzessionen. Bisher wurden diese erteilt, wenn die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet war. «Diese Vorgabe führte teilweise zu langwierigen Konzessionsverfahren», so der Bundesrat. «Um die Erteilung ... weiter lesen