Dienstag
08.07.2014, 08:32
Mörgeli blitzt vor Bundesgericht erneut ab
Weil Christoph Mörgeli mit seiner Beschwerde gegen die «Rundschau» beim Bundesgericht nicht alle Unterlagen eingereicht hatte, wies dieses seine Einsprache gegen das UBI-Urteil ab. Mörgeli beantragte, diesen Entscheid ... weiter lesen
Weil Christoph Mörgeli mit seiner Beschwerde gegen die «Rundschau» beim Bundesgericht nicht alle Unterlagen eingereicht hatte, wies dieses seine Einsprache gegen das UBI-Urteil ab. Mörgeli beantragte, diesen Entscheid aufzuheben und doch auf seine Einsprache einzutreten. Das Bundesgericht lehnte nun auch dieses Anliegen Mörgelis ab.
Mörgeli argumentierte, er habe nicht gewusst, dass er zu seiner Beschwerde gegen das Urteil der UBI auch ... weiter lesen