Freitag
12.09.2014, 14:30
UBI: Keine Verletzung des Programmrechts durch RTS und SRF
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer öffentlichen Beratung in Genf verschiedene Beschwerden abgewiesen. Sie erachtete zwei satirische Radiobeiträge von RTS zum Berner ... weiter lesen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer öffentlichen Beratung in Genf verschiedene Beschwerden abgewiesen. Sie erachtete zwei satirische Radiobeiträge von RTS zum Berner Jura, den Trailer von Schweizer Fernsehen SRF zu den Olympischen Winterspielen sowie einen Beitrag von «10vor10» zur Akzeptanz von Kernenergie als vereinbar mit dem Programmrecht, wie am Donnerstag die UBI mitteilt.
Die UBI habe insgesamt über vier ausgestrahlte Sendungen befinden müssen. Gleich zwei Beschwerden gingen ... weiter lesen