Samstag
02.05.2015, 23:12
Bundesgericht: SRG-Gebühr ist eine Steuer - Senkung bereits am 1. Mai
Die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen untersteht nicht der Mehrwertsteuerpflicht! Das urteilte Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) reagierte umgehend ... weiter lesen
Die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen untersteht nicht der Mehrwertsteuerpflicht! Das urteilte Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) reagierte umgehend: Die Gebühren werden ab 1. Mai 2015 gesenkt - von 462 auf 451 Franken. Unternehmen zahlen neu 2,5 Prozent weniger ... weiter lesen
