Mittwoch
20.05.2015, 08:15
Billag erstattet Gebühren zurück - aber erst ab April 2015
Ab April 2015 fällt die Mehrwertsteuer bei den Radio- und Fernsehempfangsgebühren weg. Die Billag setzt damit ein Bundesgerichtsurteil um, das festhält, das Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht ... weiter lesen
Ab April 2015 fällt die Mehrwertsteuer bei den Radio- und Fernsehempfangsgebühren weg. Die Billag setzt damit ein Bundesgerichtsurteil um, das festhält, das Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
«Das Bundesgericht hat am 13. April 2015 sein Urteil gefällt. Ab dann werden die Empfangsgebühren entsprechend nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstellt», sagte Deborah Murith ... weiter lesen
