Samstag
22.08.2015, 07:32
Empfangsgebühr Radio & TV: Keine Rückzahlung trotz Bundesgerichtsurteil
Obwohl das Bundesgericht in seinem Urteil vom 13. April 2015 festgestellt hat, dass «Gebührenzahlende keine Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr bezahlen müssen», entscheidet nun das Bundesamt ... weiter lesen
Obwohl das Bundesgericht in seinem Urteil vom 13. April 2015 festgestellt hat, dass «Gebührenzahlende keine Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr bezahlen müssen», entscheidet nun das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), dass diese zu Unrecht erhobenen Steuern nicht zurückbezahlt werden müssen.
Weil das Bundesgericht selber die Frage nach der Rückzahlung offengelassen hat, musste sich nun das Bakom ... weiter lesen
