Dienstag
28.06.2016, 08:10
Weko kritisiert SRG: Gehört Unterhaltung zum Service public?
Die Wettbewerbshüter üben Kritik am Bakom: Das Bundesamt für Kommunikation überprüfe zu wenig, welche Programminhalte der SRG für einen medialen Service public tatsächlich erforderlich seien ... weiter lesen
Die Wettbewerbshüter üben Kritik am Bakom: Das Bundesamt für Kommunikation überprüfe zu wenig, welche Programminhalte der SRG für einen medialen Service public tatsächlich erforderlich seien, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Besonders die Unterhaltungssendungen wie zum Beispiel «Glanz & Gloria» hat die Wettbewerbskommission (Weko) im Auge. In dem ... weiter lesen