Dienstag
02.05.2017, 21:12
Kritik des Bundesgerichts an der «Rundschau»
In dem Mordprozess gegen den Urner Nachtlokalbetreiber Ignaz Walker hatte das Urner Obergericht von der Redaktion der SRF-Sendung verlangt, die Dokumente eines Zeugeninterviews auszuhändigen, was das Schweizer Radio und ... weiter lesen
In dem Mordprozess gegen den Urner Nachtlokalbetreiber Ignaz Walker hatte das Urner Obergericht von der Redaktion der SRF-Sendung verlangt, die Dokumente eines Zeugeninterviews auszuhändigen, was das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) teilweise verweigerte. Das Material war für die Beweisführung zwar nicht relevant, die Reserviertheit von SRF bleibt für das Bundesgericht jedoch «wenig verständlich».
Unter den Bildaufnahmen und Korrespondenzen, die ... weiter lesen