Montag
24.09.2018, 22:02
Whistleblower-Paragraph: Neuer Vorschlag des Bundesrats
Arbeitnehmer sollen unethische oder illegale Missstände auch weiterhin zuerst dem Arbeitgeber melden müssen. Nur in Ausnahmefällen sollen die Behörden oder die Öffentlichkeit direkt informiert werden d ... weiter lesen
Arbeitnehmer sollen unethische oder illegale Missstände auch weiterhin zuerst dem Arbeitgeber melden müssen. Nur in Ausnahmefällen sollen die Behörden oder die Öffentlichkeit direkt informiert werden dürfen. Einen Schutz vor Kündigung gibt es nicht.
Die Rechtslage sei ohne explizite Whistleblower-Regeln zu ... weiter lesen