Dienstag
23.04.2019, 09:06
«Tribune de Genève» verletzte Berichtigungspflicht
Online nachbessern reicht nicht: Korrigieren Zeitungen einen Fehler in ihrer Digital-Ausgabe, befreit sie dies nicht automatisch von einer Berichtigung in der Print-Ausgabe. Der Presserat unterstützte in Teilen eine Beschwerde ... weiter lesen
Online nachbessern reicht nicht: Korrigieren Zeitungen einen Fehler in ihrer Digital-Ausgabe, befreit sie dies nicht automatisch von einer Berichtigung in der Print-Ausgabe. Der Presserat unterstützte in Teilen eine Beschwerde gegen die «Tribune de Genève».
Unter dem Titel «Warum verschonen die Vandalen Halal-Geschäfte» erschien am 2. Juli 2018 in den ... weiter lesen
