Donnerstag
07.05.2020, 18:06
Michèle Binswanger darf nicht «persönlichkeitsverletzend» über Jolanda Spiess-Hegglin schreiben
Das Kantonsgericht Zug hat der «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger verboten, persönlichkeitsverletzende Äusserungen zu Jolanda Spiess-Hegglin zu schreiben. Der richterliche Entscheid vom Dienstag bezieht sich auch auf alle anderen ... weiter lesen
Das Kantonsgericht Zug hat der «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger verboten, persönlichkeitsverletzende Äusserungen zu Jolanda Spiess-Hegglin zu schreiben. Der richterliche Entscheid vom Dienstag bezieht sich auch auf alle anderen Publikationskanäle von Binswanger.
Neues Kapitel in der medialen Schlacht um Jolanda Spiess-Hegglin: Mit einer superprovisorischen ... weiter lesen
