Samstag
19.09.2020, 12:12
Neue Post-Verordnung: Abo-Zeitung muss spätestens am Mittag im Briefkasten sein
Die abonnierten Tageszeitungen werden neuerdings schweizweit allerspätestens um 12.30 Uhr im Briefkasten liegen. Dies in jenen Regionen, wo es keine Frühzustellung gibt.
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Die abonnierten Tageszeitungen werden neuerdings schweizweit allerspätestens um 12.30 Uhr im Briefkasten liegen. Dies in jenen Regionen, wo es keine Frühzustellung gibt.
In der revidierten Post-Verordnung hat der Bundesrat zum ersten Mal einen verbindlichen Zeitpunkt ... weiter lesen