Mittwoch
22.05.2002, 12:20
Ehrverletzende Plakat-Aktion: Bundesgericht bestätigt Urteil
Das Urteil gegen den Urheber der ehrverletzenden Anti-Abtreibungskampagne von 1997 im Wallis wurde vom Bundesgericht bestätigt.
Damals wurden zweitausend anonyme Plakate aufgehängt, die neben dem Bild eines blutigen ... weiter lesen
Das Urteil gegen den Urheber der ehrverletzenden Anti-Abtreibungskampagne von 1997 im Wallis wurde vom Bundesgericht bestätigt.
Damals wurden zweitausend anonyme Plakate aufgehängt, die neben dem Bild eines blutigen Fötus auch die Fotos und Namen der Politikerinnen Anne-Christine Bagnoud, Brigitte Hauser und Catherine Donnet trugen. Die drei Frauen ... weiter lesen