Mittwoch
14.08.2013, 13:18
«Nidwaldner Zeitung» verletzte Persönlichkeitsrecht
Der Schweizer Presserat verurteilte die «Nidwaldner Zeitung», weil sie unter dem Titel «240 Stunden Arbeit als Strafe» über ein Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden so detailliert berichtet hatte, dass der Verurteilte ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat verurteilte die «Nidwaldner Zeitung», weil sie unter dem Titel «240 Stunden Arbeit als Strafe» über ein Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden so detailliert berichtet hatte, dass der Verurteilte für viele erkannt werden konnte. Was ist in diesem konkreten Fall wichtiger, Persönlichkeitsschutz oder öffentliches Interesse?
Beim Verurteilten handelte es sich nicht um einen kleinen Fall. Denn ein «eingebürgerter Marokkaner» habe die Sozialhilfebehörde laut der Staatsanwaltschaft «arglistig über seinen tatsächlichen Aufenthalt in Hergiswil mit einem gefälschten ... weiter lesen