Mittwoch
18.12.2013, 16:50
«Bon a Savoir» hat keine «reinen PR-Texte» publiziert
Der Schweizer Presserat hatte abzuklären, ob die Westschweizer Konsumentenzeitschrift «Bon à Savoir» einen Mitarbeiter gezwungen hat, Gefälligkeitsartikel für die Volksinitiative «Pro Service Public» zu schreiben, und ob sie ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat hatte abzuklären, ob die Westschweizer Konsumentenzeitschrift «Bon à Savoir» einen Mitarbeiter gezwungen hat, Gefälligkeitsartikel für die Volksinitiative «Pro Service Public» zu schreiben, und ob sie ihn entlassen hat, weil er sich deshalb beim Presserat beschwert hatte. Für den Rat ist weder das eine noch das andere bewiesen, darum wird die Beschwerde abgewiesen, wie aus Bern am Dienstag berichtet wird.
Im März 2012 lancierte «Bon à Savoir» zusammen mit anderen Konsumentenzeitschriften die Volksinitiative «Pro ... weiter lesen
