Freitag
21.02.2014, 09:18
Journalistin muss Identität von Hasch-Dealer preisgeben
Eine Journalistin der «BaslerZeitung» muss die Identität eines Hanf-Dealers bekannt geben, den sie in einem Artikel portraitiert hat. Dies entschied das Bundesgericht entgegen einem Entscheid des Basler Appellationsgerichtes im ... weiter lesen
Eine Journalistin der «BaslerZeitung» muss die Identität eines Hanf-Dealers bekannt geben, den sie in einem Artikel portraitiert hat. Dies entschied das Bundesgericht entgegen einem Entscheid des Basler Appellationsgerichtes im Juni 2013, das zugunsten des Quellenschutzes entschieden hatte.
Die Journalistin portraitierte für einen Artikel den Basler Dealer «Roland», der seit zehn Jahren mit Gras und Haschisch dealt und pro Jahr damit 12 000 Franken ... weiter lesen