Donnerstag
03.07.2014, 07:02
Meinungsfreiheit: Europäischer Gerichtshof rügt Schweiz
Der Westschweizer Journalist Arnaud Bédat hat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht erhalten. Die Schweizer Behörden hätten mit seiner Verurteilung das Recht auf freie Meinungs ... weiter lesen
Der Westschweizer Journalist Arnaud Bédat hat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht erhalten. Die Schweizer Behörden hätten mit seiner Verurteilung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt, entschied das Strassburger Gericht.
Bei der Rechtssache ging es um den am 15. Oktober 2003 erschienen Artikel «Das Drama von Grand-Pont in Lausanne - Die Befragung des verrückten Lenkers». Ein Autolenker ... weiter lesen