Samstag
23.08.2014, 09:42
Deutsche Verleger blitzen mit Beschwerde gegen Google ab
Das deutsche Kartellamt hat entschieden, dass Google seine Marktmacht nicht missbraucht. Die Wettbewerbsbehörde wies damit eine Beschwerde der deutsche Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht ab. Dies berichtet die «Frankfurter Allgemeine ... weiter lesen
Das deutsche Kartellamt hat entschieden, dass Google seine Marktmacht nicht missbraucht. Die Wettbewerbsbehörde wies damit eine Beschwerde der deutsche Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht ab. Dies berichtet die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» am Freitag.
«Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruht teilweise nur auf Mutmassungen», hielt das Kartellamt in einem Brief fest ... weiter lesen