Dienstag
16.12.2014, 10:16
«Basler Zeitung» hätte Beamten mit Vorwürfen konfrontieren müssen
Die «Basler Zeitung» (BaZ) hätte den Bundesbeamten K. anhören müssen, bevor sie die Vorwürfe eines Dritten gegen ihn veröffentlichte. Dies findet der Presserat, der die ... weiter lesen
Die «Basler Zeitung» (BaZ) hätte den Bundesbeamten K. anhören müssen, bevor sie die Vorwürfe eines Dritten gegen ihn veröffentlichte. Dies findet der Presserat, der die Beschwerde des Bundesamtes für Verkehr teilweise gutgeheissen hat.
Er schikaniere die Binnenschifffahrt mit kleinlicher Auslegung von Paragrafen und bevorzuge langjährige Günstlinge, warf eine Person, die anonym bleiben wollte, dem Chef der Sektion Schifffahrt des Bundesamts vor. Die BaZ druckte im Juni 2014 die Vorwürfe ... weiter lesen