Freitag
19.12.2014, 12:05
Bundesgericht sieht keine Urheberrechtsverletzung durch ETH Zürich
Der durch die ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst verletzt das Urheberrecht laut Bundesgerichtsentscheid nicht. Die Bibliotheken der Hochschule dürfen weiterhin auf Anfrage einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen ... weiter lesen
Der durch die ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst verletzt das Urheberrecht laut Bundesgerichtsentscheid nicht. Die Bibliotheken der Hochschule dürfen weiterhin auf Anfrage einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an ihre Benutzer verschicken.
Dies gab das Bundesgericht am Donnerstag in einer Medienmitteilung bekannt. Es revidiert damit das Urteil des Zürcher Handelsgerichts, das die Klage mehrerer Verlage auf Urheberrechtsverletzung ... weiter lesen