Sonntag
23.11.2014, 16:15
Entlassung von Insieme-Kadermann war rechtens
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich korrekt von einem leitenden Angestellten getrennt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter wurde per Ende Mai 2014 aufgelöst ... weiter lesen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich korrekt von einem leitenden Angestellten getrennt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter wurde per Ende Mai 2014 aufgelöst. Gegen ihn läuft eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Informatikprojekt Insieme. Der Mann legte Beschwerde gegen die Kündigung ein. Diese sei nicht zulässig, solange das Strafverfahren gegen ihn noch ... weiter lesen