Dienstag
19.05.2015, 08:42
Rechtliche Fallstricke bei Social-Media-Inhalten: «Beanstandungen ernst nehmen!»
Die Integration von Facebook-, Twitter-, Instagram-Posts in Newsplattformen ist heutzutage gang und gäbe. Immer mehr Medienschaffende untermauern ihre Artikel mittels Bezug zur Social-Media-Plattform des Porträtierten. So konnten Nutzer ... weiter lesen
Die Integration von Facebook-, Twitter-, Instagram-Posts in Newsplattformen ist heutzutage gang und gäbe. Immer mehr Medienschaffende untermauern ihre Artikel mittels Bezug zur Social-Media-Plattform des Porträtierten. So konnten Nutzer während der Wahlen in England live verfolgen, welche Tweets rund um den Wahlsieg von David Cameron abgesetzt wurden.
Anders als die übrigen redaktionellen Inhalte sind Twitter-Ticker nicht auf dem Server der Newsplattform abgespeichert; es handelt sich ... weiter lesen
